Teigling bezeichnet ein fertig bearbeitetes, geformtes Stück rohen Teiges. Er kann sowohl frisch als auch in gekühltem (gärunterbrochenem) oder tiefgefrorenem Zustand sein.
Teiglinge ermöglichen es Backwarenverkaufsständen in Supermärkten, an Bahnhöfen oder in Tankstellen, frisch gebackenes Gebäck und Brot anzubieten, ohne dass eine Backstube vorhanden sein muss. Das Ausbacken von Teiglingen kann auch von ungelernten Hilfskräften mit stationären Backöfen erledigt werden („Ladenbacken“). Der Geruch von frisch gebackenen Backwaren ist ein wichtiger Kaufanreiz.[1]
Die um das Jahr 2000 zunehmende Verbreitung solcher Backstationen hat zur Umgehung des Nacht- und Sonntagsbackverbotes geführt. Nachdem echte Bäckereien sich über zunehmende Umsatzeinbußen und Wettbewerbsnachteile beklagten, der durch den Brötchenverkauf gerade an Tankstellen entstand, wurden die arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften in diesem Bereich gelockert. Inzwischen dürfen deshalb auch Bäckereien sonntags früh Gebäck backen und verkaufen.
Diese Vertriebswege erforderten neue Technologien in der Backstube: die Gärverzögerung und die Gärunterbrechung.