Teilbetrieb

Als Teilbetrieb wird in der Betriebswirtschaftslehre und in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre derjenige Teil eines Unternehmens bezeichnet, der eine begrenzte Selbständigkeit besitzt und deshalb eigenständig lebensfähig ist. Die Einstufung als Teilbetrieb zieht Rechtsfolgen nach sich.


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