Telemedien war ein Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, insbesondere eine Vielzahl von Internetdiensten. Der Begriff wurde unter anderem im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder sowie im Telemediengesetz des Bundes verwendet. Er wurde durch den nicht deckungsgleichen Begriff des digitalen Dienstes abgelöst.