Teleologische Reduktion

Teleologische Reduktion (von lateinisch reducere „zurückführen“, griechisch τέλος [telos] „Zweck, Ziel“) und restriktive Auslegung sind Fachbegriffe der juristischen Methodenlehre. Beide haben die Funktion, den Anwendungsbereich einer Rechtsnorm einzuschränken, bei der Regelungslücken bestehen.[1]

  1. Vergleiche dazu beispielsweise Bernd Rüthers, Christian Fischer, Axel Birk: Rechtstheorie – mit Juristischer Methodenlehre. 11., überarbeitete Auflage. Beck, München 2020, Randnummern 888 und 902.

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