Teleologische Reduktion (von lateinisch reducere „zurückführen“, griechisch τέλος [telos] „Zweck, Ziel“) und restriktive Auslegung sind Fachbegriffe der juristischen Methodenlehre. Beide haben die Funktion, den Anwendungsbereich einer Rechtsnorm einzuschränken, bei der Regelungslücken bestehen.[1]