Die Territoriale Wehrverwaltung (TerrWV) war neben dem Rüstungsbereich ein Teil der Bundeswehrverwaltung gemäß Art. 87b Grundgesetz und damit einer der beiden zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehr.
Bei der Neuausrichtung der Bundeswehr wurde die Bundeswehrverwaltung in die drei neuen zivilen Organisationsbereiche Personal (P), Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN) und Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) gegliedert. Die Aufgaben der Territorialen Wehrverwaltung gingen auf die Bereiche Personal (P) und Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) über.