Die Tierarztpraxis ist die häufigste Form der Berufsausübung praktizierender Tierärzte. Sie wird von mindestens einem niedergelassenen Tierarzt geleitet und dient der tierärztlichen Betreuung von Tieren. Der Betrieb einer Tierarztpraxis ist der jeweils zuständigen Landestierärztekammer anzuzeigen. Voraussetzung ist die Approbation als Tierarzt. Der Tierarztpraxis ist in nahezu allen Fällen eine Tierärztliche Hausapotheke angeschlossen. In Deutschland gab es 2012 etwa 10.100 Tierarztpraxen, in denen 11.906 Tierärzte und 6.343 Praxisassistenten tätig waren.[1] 2022 waren es 10.465 Tierarztpraxen, in denen 11.743 Tierärzte und 10.652 Praxisassistenten tätig waren. Der Frauenanteil betrug 69 %.[2]