Ein Tierschutzverein ist ein Verein, der satzungsgemäß den Tierschutz fördert.[1]
Die Förderung des Tierschutzes ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO).
Tierschutzvereine können regional oder landesweit tätig sein, einzelne Vereine sind international tätig. Sich im Verein für den Tierschutz einzusetzen, ist in westlichen Industrieländern weiter verbreitet als in Entwicklungsländern oder ärmeren Nationen, wie den osteuropäischen Ländern, wo der Tierschutzgedanke wenig verbreitet ist.