Tiroler Landesregierung

Die Tiroler Landesregierung ist nach der Tiroler Landesordnung (Landesverfassung) das oberste Organ der Vollziehung des Landes Tirol. Sie ist das oberste Organ des Landes Tirol als Träger von Privatrechten, verwaltet das Landesvermögen und vertritt das Land Tirol als Träger von Privatrechten. Sitz der Landesregierung ist die Landeshauptstadt Innsbruck. Die Vergabe der Regierungsposten erfolgte bis 1999 durch das Proporzsystem, seitdem werden die Sitze in der Landesregierung im Zuge von freien Koalitionsverhandlungen bestimmt.

Sitz der Regierung ist das Neue Landhaus am Eduard-Wallnöfer-Platz 3 (Amt der Tiroler Landesregierung). Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Neues Landhaus Innsbruck

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