Ein Todeszeichen oder Signum mortis (lateinisch) dient der Feststellung des Todes beziehungsweise der Eingrenzung des Todeszeitpunktes.
Bereits seit der Antike wurden verschiedene, im Allgemeinen optisch sichtbare, Todeszeichen (signa mortis) beschrieben. Bis ins 18. Jahrhundert verstand man unter „Todeszeichen“ meist nicht die (diagnostischen) Anzeichen für einen eingetretenen, sondern – wie schon in der Hippokratischen Medizin[1] – vor allem (prognostische) Hinweise auf einen bevorstehenden Tod.[2]
Bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung einer Leiche ist unter anderem die Bestimmung des Todeszeitpunktes für die weiteren polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen von Bedeutung. Dabei bedient man sich früher und später Todeszeichen, nämlich der Temperatur der Leiche und supravitaler Reaktionen.
Dabei ist die Kenntnis über supravitale Reaktionen von entscheidender Bedeutung, da einzelne Zellen und Gewebe während des so genannten intermediären Lebens noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf äußere Einflüsse reagieren können.