Als Totenleuchte im engeren Sinn wird ein im Mittelalter auf Friedhöfen errichtetes freistehendes Bauwerk bezeichnet, das in seinem oberen Teil eine mehrseitig geöffnete Laterne enthält. Häufig wird der Begriff auf Lichthäuschen und Lichtnischen an Gebäuden im Kirchen- und Friedhofsbereich ausgedehnt, in die ebenfalls eine Lichtquelle eingebracht werden kann. Synonyme für beide Bauformen sind Friedhofsleuchte, Kirchhofslaterne und (Arme-)Seelenlicht. Ebenfalls bekannt ist der französische Begriff Lanterne des morts, der in einigen Reiseführern mit „Totenlaterne“ übersetzt wird.
Wie andere vergleichbare, aber meist kleinere Monumente (Wegkreuze, Hosianna-Kreuze etc.) sind die Totenleuchten sichtbarer Ausdruck des Memorialwesens.