Tragwerksplaner

Der Tragwerksplaner (umgangssprachlich auch Statiker) entwirft das Tragwerk von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen. Er gehört zu den Projektanten eines Bauvorhabens. Meist erstellt er den nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweis. Grundlage seiner statischen Berechnungen sind Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die er üblicherweise den entsprechenden Normen (Allgemein anerkannte Regeln der Technik) entnimmt. Die Tätigkeit des Tragwerksplaners kann mit weiteren Aufgaben wie z. B. der Wärmeschutzberechnung oder dem Brandschutznachweis verbunden sein.

Ziel seiner Tragwerksplanung ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen. Zur Umsetzung dieser Aufgabenstellung wird meist die statische Berechnung angewandt, welche auf den Regeln der Baustatik beruht. In Ausnahmefällen dienen Versuche als Nachweis der Realisierbarkeit.

Ein verantwortlicher Baustatiker oder Tragwerksplaner wird oft umgangssprachlich als Statiker bezeichnet.[1]

  1. Süddeutsche Zeitung: "... allenfalls den Statiker zu belangen." vom 13. Juli 2012.

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