Transparenzprinzip (Steuer)

Das Transparenzprinzip besagt, dass eine Personengesellschaft (z. B. KG, OHG) selbst kein einkommensteuerpflichtiges Steuersubjekt ist und insofern für die Besteuerung "transparent" ist. Das Transparenzprinzip gilt nicht für die Gewerbesteuer, da nach § 5 GewStG die Personengesellschaft selbst Steuerschuldner ist und somit keine Verlagerung der Steuerschuld auf die Gesellschafter erfolgt. Der Körperschaftsteuer kann eine Personengesellschaft regelmäßig nicht unterliegen, da sie nicht in § 1 KStG aufgeführt ist;[1] eine Option zur Körperschaftsbesteuerung ist jedoch für bestimmte Personengesellschaften und für Wirtschaftsjahre ab 2022 möglich (§ 1a KStG).

  1. Dieter Birk: Steuerrecht, 11. Auflage, Müller, Heidelberg, 2008, ISBN 978-3-8114-9301-8, S. 314 ff

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