Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (KRK, englisch Convention on the Rights of the Child, CRC), wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 2. September 1990, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland, in Kraft. Beim Weltkindergipfel vom 29. bis 30. September 1990 in New York verpflichteten sich Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zur Anerkennung der Konvention.
Der Kinderrechtskonvention sind 196 Staaten beigetreten, das sind mehr als allen anderen UN-Konventionen. Zu den Unterzeichnerstaaten zählen die Nicht-UN-Mitgliedsstaaten Cookinseln, Niue, Palästina und der Vatikanstaat sowie alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA. Zuletzt haben Somalia und Südsudan im Oktober 2015 die Kinderrechtskonvention ratifiziert.[1][2] Einige der 196 Staaten haben die Konvention ratifiziert, erklärten allerdings Vorbehalte (darunter zunächst auch Deutschland, Österreich und Schweiz).[1]