Umsatzsteuer (Deutschland)

Die Umsatzsteuer (USt) in Deutschland (auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt) ist eine Gemeinschaftsteuer, Verkehrsteuer und indirekte Steuer. Das Grundgesetz sieht die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer, die Umsatzsteuer jedoch auch als Verkehrsteuer. Wirtschaftlich ist sie eine Mehrwertsteuer, da sie im Ergebnis nur den Unterschied zwischen dem Entgelt für eine vom Unternehmer erbrachte Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) und den Entgelten für die durch andere Unternehmer erbrachten Vorleistungen besteuert. Dieses Steuersystem wird auch als „Allphasen-Nettosystem mit Vorsteuerabzug“ bezeichnet. Zu welchen Anteilen der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger mit der Umsatzsteuer belastet wird, hängt von den jeweiligen Preiselastizitäten ab.[1]

Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent. Bestimmte Leistungen werden gemäß § 12 Abs. 2 UStG mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert oder sind nach § 4 UStG steuerbefreit. Der Regelsteuersatz von 19 Prozent gilt seit dem 1. Januar 2007, der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent seit dem 1. Juli 1983.[2] Im Zuge der Coronakrise wurde eine vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer beschlossen. In Ergänzung gibt es in § 24 UStG Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Steuersatz 5,5 % bzw. 9,0 % betragen kann.

  1. wiwi.uni-muenster.de (Memento vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive; PDF)
  2. Stand 23. Januar 2014.

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