Der Rechtsbegriff der Umwandlung beschreibt die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen.
Umwandlungen sind häufig Folge von Unternehmenszusammenschlüssen oder -veräußerungen, Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen (ohne Konzernstruktur) oder steuerlichen Optimierungsüberlegungen im Rahmen von Nachfolgegestaltungen im Mittelstand.