Dieser Artikel behandelt das Schadensereignis. Zu Werktiteln siehe
Der Unfall.
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden).[1][2]
- ↑ Vgl. Gabler: Wirtschaftslexikon.
- ↑ § 8 SGB VII Arbeitsunfall. Abgerufen am 31. August 2023.