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Der Unfalldatenspeicher (Abk.: UDS, auch Unfall(daten)schreiber[1], früher Kurzwegschreiber oder Kurzzeitschreiber) ist ein eigenständiges elektronisches Gerät, das vor, während und nach einem Verkehrsunfall relevante Daten aufzeichnet und somit einem Flugschreiber ähnelt.
Er kann in Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Busse, Krafträder, Straßenbahnen und Sonderkraftfahrzeuge) auf freiwilliger Basis eingebaut werden, um über die Vorgänge bei einem Unfall genauere Erkenntnisse zu erhalten. In einigen Ländern gibt es Vorschriften für einen verpflichtenden[2] Einbau in verschiedenen Fahrzeugen. Der UDS nimmt ständig verschiedene Daten des Fahrzeugs auf (wie Geschwindigkeit, Bewegungsrichtung, Fahrzeugbeschleunigung in Längs- und Querrichtung, Status der Beleuchtung, Blinker- und Bremstätigkeit etc.) und zeichnet diese einige Zeit auf, bevor sie automatisch gelöscht werden.
Im Falle eines Unfalles (erkannt wird dies durch eine starke Beschleunigung des Fahrzeuges infolge eines Anstoßes) bleiben gewisse Zeiträume (meist im zweistelligen Sekundenbereich) vor und nach einem Ereignis dauerhaft gespeichert. So lässt sich nach einem Unfall sehr viel einfacher das Geschehen rekonstruieren, damit ggf. die Frage des Verschuldens geklärt werden kann.
Viele Fahrzeuge von Behörden (wie Polizei oder Rettungsdienst) sind damit ausgestattet, da es bei Unfällen während Blaulichtfahrten häufig zu Streitigkeiten über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften kommt. Ein Nebeneffekt bei mit UDS ausgestatteten Fahrzeugen ist, dass sich die Fahrer im Straßenverkehr vorsichtiger verhalten.[3][4] Laut einer Erhebung der EU-Verkehrskommission war bei UDS-Anwendern ein Rückgang der Verkehrsunfälle von 20 bis 30 Prozent zu verzeichnen.[5]
Der Unfalldatenspeicher wird von Sachverständigen oder Institutionen oft bei Crashtests als Messgerät verwendet.[6]
Der Einbau (auch nachträglich) kostet ca. 700 Euro[7] und kann bei manchen Versicherungen zu einem Beitragsnachlass führen. In einigen Fahrzeugen wird der Einbau ab Werk (optional) vom Hersteller angeboten. Ausgelesen werden kann der UDS per Schnittstellenkabel durch einen Sachverständigen. Der Unfalldatenschreiber (älterer Generationen) besitzt einen Schalter, mit dem der Fahrer nach einem Unfall die gespeicherten Daten sofort löschen kann, um bei der späteren Schuldfrage damit nicht belastet werden zu können. Diese Funktion kann jedoch, zum Beispiel zur Verwendung in Firmenfahrzeugen, gesperrt werden.[8]