Ungesetzlicher Kombattant

Als ungesetzliche Kombattanten (auch ungesetzlicher, illegaler oder irregulärer Kombattant bzw. Kämpfer; engl. unlawful combatant, illegal combatant, unprivileged combatant) werden im internationalen Recht Personen bezeichnet, die ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen.[1] Für den Fall, dass sie in die Gewalt des Feindes fallen, ist ihr rechtlicher Status nicht in den Genfer Konventionen definiert und kriegsvölkerrechtlich umstritten.[2] Die Unterscheidung von der Zivilbevölkerung ist im Einzelfall schwierig.[3]

  1. Dieter Fleck: Handbuch des humanitären Rechts in bewaffneten Konflikten. München 1994, S. 58.
  2. Matthias Herdegen: Völkerrecht. 4. Auflage, München 2005, S. 371 Rz. 8.
  3. Menschenrechte und Kriegsrecht. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 3. März 2006, S. 12.

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