United States District Court (Bundesbezirksgericht) ist in den Vereinigten Staaten von Amerika die Bezeichnung für Gerichte des Bundes mit allgemeiner Gerichtsbarkeit in erster Instanz. Das Gericht hört sowohl Zivil- als auch Strafsachen und kann nach amerikanischem Bundesrecht entsprechend dem Common Law und der Billigkeit (Equity) Entscheidungen treffen. Jedes Bundesbezirksgericht hat auch ein beigeordnetes Insolvenzgericht. Jeder Bundesgerichtsbezirk hat mindestens ein, wenn nicht mehrere Gerichtsgebäude. Der vollständige Name eines Bundesbezirksgerichts ist zum Beispiel United States District Court for the Southern District of New York.
Alle Bundesstaaten, der direkt der Bundesregierung unterstehende Bezirk der Bundeshauptstadt Washington sowie Puerto Rico haben jeweils mindestens ein Bundesgericht in erster Instanz. Die Außengebiete der Vereinigten Staaten mit der Ausnahme von Puerto Rico haben keine Bundesgerichte und entsprechend auch keine Bundesbezirksgerichte. In diesen Gebieten gibt es allerdings lokale Gerichte, die ähnlich einem Bezirksgericht operieren. Für eine Liste der Bundesgerichtsbezirke siehe Bundesgerichtsbezirke der Vereinigten Staaten.