Unmittelbarer Zwang

Anwendung körperlicher Gewalt gegen Personen: Verbringen einer Person aus einem Kfz unter Anwendung von unmittelbarem Zwang (Übungseinheit im Rahmen des polizeilichen Einsatzverhaltens)

Unmittelbarer Zwang (UZ) ist ein Rechtsbegriff, der die hoheitliche Einwirkung auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffen durch zuständige und befugte Amtsträger umfasst[1] und wesentlicher Bestandteil und Ausdruck der Staatsgewalt ist.

Es gilt prinzipiell und grundlegend das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Das heißt, dass auch die Polizei Gewalt generell nur ausnahmsweise anwenden darf und nur dann, wenn sie eine polizeiliche Maßnahme auf andere Weise nicht durchsetzen kann.

  1. Definition unmittelbarer Zwang

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