Als Unterhaus oder zweite Kammer (englisch House of Commons oder lower house, französisch chambre basse) bezeichnet man in einem Zweikammersystem zumeist jene Kammer eines Parlamentes, die die allgemeine, von den Bürgern gewählte Volksvertretung darstellt (auch Bürger- oder Abgeordnetenkammer). Die ihr entgegenstehende, erste Kammer ist also das Oberhaus, das historisch meist eine Vertretung der Stände, wie Adel oder Klerus war und heutzutage oftmals eine Vertretung der Gliedstaaten (Länderkammer) ist.