Unternehmensbeirat

Ein Unternehmensbeirat ist ein Gremium, das Geschäftsleitung und/oder Gesellschafter eines Unternehmens unterstützt. Beiräte in unterschiedlicher Ausprägung und Gestaltung sind sowohl bei Einzelunternehmen als auch bei Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu finden. Anders als bei gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollgremien gibt es für den Unternehmensbeirat keine gesetzliche Normierung. Rechtlich sind zwei Haupterscheinungsformen des Beirats zu unterscheiden: der beratende Beirat und der organschaftliche Beirat. Der beratende Beirat hat keine Mitentscheidungsbefugnisse wie z. B. Zustimmungsvorbehalte. Er soll der Geschäftsleitung und den Gesellschaftern lediglich als Ratgeber zur Verfügung stehen. Der organschaftliche Beirat hat über die Beratung hinaus in der Regel folgende Aufgaben: Er überwacht die Geschäftsleitung und beschließt über (wichtige) Geschäfte der Gesellschaft, die nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Oft wird der Beirat nicht so genannt, sondern z. B. Gesellschafterausschuss, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat. Rechtlich macht das keinen Unterschied.


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