Unternehmensmitbestimmung bezeichnet die Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf wirtschaftliche bzw. unternehmerische Entscheidungen. Demgegenüber steht die betriebliche Mitbestimmung, die die Einflussnahme der Betriebsangehörigen auf soziale oder personelle Entscheidungen über Betriebsrat oder Ähnliches ermöglicht.