Als Unternehmensstrafrecht, auch Verbandsstrafrecht, wird ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts bezeichnet, das die Sanktionierung von juristischen Personen und Personenverbänden durch Kriminalstrafen regelt.
Ein Unternehmensstrafrecht existiert in Deutschland derzeit nicht, da das Strafrecht nur die Bestrafung natürlicher Personen zulässt, nicht aber der juristischen Personen, für die sie tätig geworden sind. Eine Möglichkeit, Unternehmen zu sanktionieren, besteht derzeit nur nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht, vor allem § 30 OWiG. Der Grund dafür ist, dass juristische Personen nach der bestehenden Strafrechtsdogmatik handlungs- und schuldunfähig und damit nicht straffähig sind. Seit Jahrzehnten wird diskutiert, ob der Gesetzgeber eine Gesetzesgrundlage für die Bestrafung juristischer Personen für das Verhalten ihrer Vertreter und Mitarbeiter schaffen sollte.[1]