Ein Urheber oder eine Urheberin ist eine Person, die etwas Neues geschaffen hat, besonders auf den Gebieten der Literatur, der Musik, der bildenden Kunst und der Wissenschaft.[1] Allgemein bezieht sich die Bezeichnung auf eine Person, die hauptursächlich etwas schöpft, verursacht oder veranlasst oder als Anstifter, Initiator, Verfasser, Autor oder Verursacher wirkt. Grundsätzlich kann auch eine juristische Person Urheberin sein, in Deutschland jedoch nach Gesetzeslage nicht.
Die Urheberschaft an Werken ist in praktisch allen Ländern weltweit in nationalen Urheberrechts-Gesetzen und durch internationale Verträge detailliert geregelt, da sie eine zentrale Bedeutung für die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Werken durch ihren Urheber hat. Seit etwa den 1990er Jahren bekam die Thematik des Schutzes von so genanntem Geistigen Eigentum zunehmende Bedeutung durch neue Möglichkeiten, die mit der umfassenden Digitalisierung (auch Digitale Revolution genannt) entstanden.
Auch Journalisten, Fotografen und Grafiker gelten als Urheber ihrer Werke. Ob tatsächlich ein gesetzlicher Schutz für das jeweilige Werk besteht, richtet sich nach dessen individuell zu bewertender Schöpfungshöhe, die etwa bei journalistischen Texten praktisch immer als gegeben angenommen wird.