Urwahl

Eine Urwahl ist allgemein eine Wahl, bei der zu repräsentierende Personen, wie zum Beispiel die Wahlberechtigten eines Landes oder die Mitglieder einer Partei, selbst wahlberechtigt sind, etwa zur Wahl eines Wahlmännerausschusses.[1]

Heute wird vor allem die direkte Wahl zur Besetzung eines Spitzenamtes innerhalb einer Partei durch ihre Mitglieder als Urwahl bezeichnet.[2] Sie sind abzugrenzen von den sogenannten offenen Vorwahlen, bei denen alle Unterstützer der Partei oder sogar alle Wahlberechtigten über den Kandidaten einer Partei entscheiden dürfen.

Urwahlen werden von etwa 30 bis 50 Prozent der Parteien in westlichen Demokratien genutzt.[3][4] Zu den Ländern, in denen Parteien Urwahlen zur Besetzung ihrer Spitzenämter nutzen, gehören u. a. Belgien, Kanada, Israel, Spanien, Portugal sowie das Vereinigte Königreich.

  1. Urwahl, duden.de, abgerufen am 10. November 2012.
  2. Welt Online (Hrsg.): Definition: Urwahl. 28. August 2012 (welt.de [abgerufen am 11. Oktober 2019]).
  3. William P. Cross, Ofer Kenig, Scott Pruysers, Gideon Rahat: The promise and challenge of party primary elections: a comparative perspective. Montreal 2016.
  4. Jean-Benoît Pilet, William P. Cross: The selection of political party leaders in contemporary parliamentary democracies: a comparative study. London 2015, ISBN 1-138-18757-7.

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