Vagantenbischof

Vagantenbischöfe ist eine Eindeutschung des lateinischen Terminus episcopi vagantes (Sg. episcopus vagans). Historisch sind damit Wanderbischöfe gemeint, also Bischöfe ohne festen Bischofssitz. Heute werden als Vagantenbischöfe, insbesondere umgangssprachlich und häufig abwertend, Geistliche bezeichnet, die als ordinierte Bischöfe in Erscheinung treten, nachdem sie in irregulärer Weise zum Bischof geweiht wurden oder sich von der Mutterkirche trennten, der sie das Bischofsamt verdanken.[1]

  1. C. G. Fürst, l.c., 725, definiert etwa: „Einigermaßen neutral könnte man solche Personen als E[piscopi vagantes] bezeichnen, die zwar den [Bischofs]-Titel führen, sich auf successio apostolica berufen u[nd] vielfach auch die bischöflichen Insignien tragen, die in den chr[istlichen] Großkirchen dem [bischöflichen] Rang entsprechen, aber außerhalb der Großkirchen od[er] überhaupt nicht geweiht worden waren.“

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