Verbrauchervertrag

Verbrauchervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.

Bei Verbraucherverträgen gelten nach der EU-Verbraucherrechterichtlinie vom 25. November 2011 (VRRL) besondere Bestimmungen zum Verbraucherschutz.[1] In Deutschland wurden zur Umsetzung der VRRL insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch, aber auch zahlreiche weitere Gesetze zum 13. Juni 2014 teilweise gravierend geändert und umstrukturiert.[2][3] Die Umsetzung erfolgte über eine Neufassung der §§ 312 ff. BGB, vor allem durch die Einführung umfassender Informationspflichten in § 312a BGB sowie des Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (§ 312g BGB).

Entsprechend der Schutzrichtung der VRRL ist nur dann von einem Verbrauchervertrag im Sinne der Richtlinie auszugehen, wenn sich der Unternehmer zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung und der Verbraucher zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet hat.[4]

  1. Gerhard Ring: Verbraucherverträge. Haufe.de, abgerufen am 28. Juli 2024.
  2. Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013, BGBl. I S. 3642
  3. Silke Bittner, Jochen Clausnitzer, Carsten Föhlisch: Das neue Verbrauchervertragsrecht. Verlag Dr. Otto Schmidt, 2014, ISBN 978-3-504-47107-1.
  4. BT-Drs. 17/12637 S. 45.

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