Verdienstorden

Der Orden Pour le Mérite war der erste Orden, der ausdrücklich „dem Verdienst“ gewidmet war. Er wurde 1740 durch Friedrich den Großen als Hausorden gestiftet, besaß ursprünglich nur eine Klasse und keine Statuten. Die Prinzipien der Verleihung waren nirgendwo festgelegt, was als Verdienst galt und wer den Orden erhielt, entschied der König nach eigenem Ermessen. Ab 1798 führte der Orden offiziell die Bezeichnung „Verdienstorden“. Im Zuge der preußischen Ordensreform wandelte Friedrich Wilhelm III. den Pour le Mérite in einen reinen Militär-Verdienstorden um. Am 18. Januar 1810 verfügte er, den Orden nur noch „für das im Kampfe gegen den Feind errungene Verdienst“ zu vergeben. Mit der Abdankung König Wilhelm II. am 28. November 1918 erlosch der Orden. Der seit 1810 mit dem Orden verbundene Ehrensold wurde auch in der Bundesrepublik gewährt. Der letzte Inhaber, Ernst Jünger, verstarb am 17. Februar 1998.[1][2]

Verdienstorden sind staatliche Orden, die den Ordensträger für besondere Verdienste auszeichnen. Damit stehen sie im, nicht immer eindeutigen, Gegensatz zu Ritterorden, die einen bestimmten Zweck verfolgen, Hausorden um das Oberhaupt einer Dynastie, und Preisen, die anlassbezogen vergeben werden und deren Empfänger keine (auch nur symbolisch existierende) ordensähnliche, hierarchisch strukturierte Gemeinschaft bilden. Seit dem 19. Jahrhundert sind die meisten Orden Verdienstorden. Moderne Verdienstorden, beispielsweise der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz), besitzen häufig eine Einteilung, die sich an der Ehrenlegion orientiert, wobei die einzelnen Klassen auch noch weiter unterteilt sein können; In diesem Fall spricht man von Stufen. Sie werden in der Regel nicht mehr nach gesellschaftlichem oder militärischem Rang, sondern anhand meritokratischer Gesichtspunkte verliehen. Jedoch ist auch beim Bundesverdienstkreuz die höchste Stufe, die Sonderstufe des Großkreuzes, ausschließlich Staatsoberhäuptern vorbehalten.

  1. Vgl. Horst Fuhrmann: Pour le mérite. Über die Sichtbarmachung von Verdiensten; eine historische Besinnung. S. 30–35 und 46 f.
  2. Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945. Zentralstelle für Wissenschaftliche Ordenskunde, Band 2: Limburg – Reuss, S. 780–790.

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