Dieser Artikel beschreibt Verdienstorden im Allgemeinen. Zu einzelnen Orden dieses Namens siehe Orden für Verdienst.
Verdienstorden sind staatliche Orden, die den Ordensträger für besondere Verdienste auszeichnen. Damit stehen sie im, nicht immer eindeutigen, Gegensatz zu Ritterorden, die einen bestimmten Zweck verfolgen, Hausorden um das Oberhaupt einer Dynastie, und Preisen, die anlassbezogen vergeben werden und deren Empfänger keine (auch nur symbolisch existierende) ordensähnliche, hierarchisch strukturierte Gemeinschaft bilden. Seit dem 19. Jahrhundert sind die meisten Orden Verdienstorden. Moderne Verdienstorden, beispielsweise der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz), besitzen häufig eine Einteilung, die sich an der Ehrenlegion orientiert, wobei die einzelnen Klassen auch noch weiter unterteilt sein können; In diesem Fall spricht man von Stufen. Sie werden in der Regel nicht mehr nach gesellschaftlichem oder militärischem Rang, sondern anhand meritokratischer Gesichtspunkte verliehen. Jedoch ist auch beim Bundesverdienstkreuz die höchste Stufe, die Sonderstufe des Großkreuzes, ausschließlich Staatsoberhäuptern vorbehalten.
↑Vgl. Horst Fuhrmann: Pour le mérite. Über die Sichtbarmachung von Verdiensten; eine historische Besinnung. S. 30–35 und 46 f.
↑Jörg Nimmergut: Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945. Zentralstelle für Wissenschaftliche Ordenskunde, Band 2: Limburg – Reuss, S. 780–790.