Verfassung des Kantons Luzern

Die Verfassung des Kantons Luzern (KV) beschreibt die rechtliche Grundordnung des Kantons Luzern in der Schweiz. Als Kantonsverfassung legt sie das Fundament des kantonalen Staats- und Verwaltungsrechts. Die heute gültige Kantonsverfassung datiert vom 17. Juni 2007 und trat am 1. Januar 2008 in Kraft.

Bis zum Untergang der alten Ordnung im Jahr 1798 war die Macht der Stadt Luzern über ihre Untertanengebiete umfassend. Im 19. Jahrhundert formte sich die direkte Demokratie mit dem Ausbau der Volksrechte auf Staats- und Gemeindeebene und der Konkretisierung der Volkssouveränität. Luzern übernahm eine Vorreiterrolle und war der erste Kanton, in dem im Rahmen der Verfassung von 1841, eine eigentliche Vetodebatte geführt wurde. Diese in der Presse, im Parlament und in der Öffentlichkeit stattfindende Debatte war für die weitere Entwicklung der direkten Demokratie in den anderen Kantonen und auf Bundesebene bahnbrechend. Nirgendwo sonst in der Schweiz besass eine kantonale Bevölkerung damals derart viel Einfluss.[1]

  1. Eduard His: Luzerner Verfassungsgeschichte der neuern Zeit (1798–1940), Luzern 1940.

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by razib.in