Als Verfassungskonflikt wird im weitesten Sinn ein Konflikt im Rahmen einer Verfassung oder Verfassungsbildung, zumeist zwischen Verfassungsorganen, bezeichnet. Als Verfassungskonflikte im engeren Sinn sieht Michael Stolleis alle alle „politisch-rechtlichen Konflikte“, die im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Verfassung stehen oder sich im Rahmen einer Verfassung entwickeln. Zu den Konflikten im Rahmen der Entstehung einer Verfassung gehört der Konflikt in Württemberg zwischen 1815 und 1819, zu den Konflikten im Rahmen einer geltenden Verfassung aus dem 19. Jahrhundert gehören die Konflikte in Kurhessen, in Hannover und in Preußen.[1] Der Verfassungskonflikt ist ein „Begleitphänomen des konstitutionellen Zeitalters“ und ist vor allem im 19. Jahrhundert zu finden.