Verkehrslinie

Eine Verkehrslinie ist die Verbindung mehrerer geographischer Orte, die regelmäßig durch öffentliche Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus, Omnibus, Seilbahn, Schiff oder Flugzeug im Rahmen der Personen- und/oder Güterbeförderung bedient werden.[1] Dies geschieht täglich oder an bestimmten Betriebstagen in der Regel mehrmals. Hierbei setzt sich zunehmend die Einführung eines Taktfahrplans durch. In einem Liniennetz stellt die Linie die kleinste für den Fahrgast sichtbare Einheit dar, jede Linie verbindet dabei mindestens zwei Haltestellen, in diesem Fall auch Endhaltestellen, Wendehaltestellen oder kurz Endstellen beziehungsweise Wendestellen genannt, zuzüglich der sogenannten Zwischenhaltestellen oder Unterwegshaltestellen.

Eine Linie ist nicht zu verwechseln mit einer Strecke, beispielsweise Eisenbahnstrecke, die lediglich den Fahrweg darstellt und durchaus von mehreren Linien befahren werden kann oder auch von gar keiner Linie. Umgekehrt kann eine Linie mehrere Strecken befahren. Es können auch zwei oder mehrere Linien zusammengefasst und durchgehend befahren werden, dann ist zwischen einem Wagen- oder Zuglauf und der einzelnen Linie zu unterscheiden. Der Zuglauf – im Nahverkehr oft als Kurs bezeichnet – ist für den Betreiber die maßgebende Verwaltungseinheit.

In der Schweiz wird der Begriff Linie in der Bedeutung des französischen Begriffs la ligne de chemins de fer auch synonym für eine Eisenbahnstrecke gebraucht.[2] In Österreich werden analog dazu z. B. die Bezeichnungen Pottendorfer Linie und Vorortelinie benutzt. Vor der Ära des Individualverkehrs hießen die Linien für Busse im öffentlichen Nahverkehr Automobillinien.[3]

  1. Duden | Linie | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft. Abgerufen am 26. Dezember 2017.
  2. Art. 17 der Eisenbahnverordnung (EBV) vom 23. November 1983 (Stand 18. Oktober 2016) lautet: „Bahnlinien sind für eine ausgeglichene Fahrgeschwindigkeit zu trassieren. …“ bzw. in der französischsprachigen Fassung: „Le tracé des lignes de chemins de fer sera choisi de manière à permettre une vitesse de marche régulière. …“
  3. Zum Beispiel spricht die Wiener Zeitung Der Fremdenverkehr in ihrer Ausgabe vom 20. September 1908 von „Staatlichen Automobillinien im Erzgebirge“, für deren Bereitstellung die Bezirksregierungen zuständig waren.

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