Verkehrsordnungswidrigkeit

Falschparkender Smart Fortwo in Berlin-Mitte
Falschparkende Sattelzugmaschine in Nürnberg

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi) ist ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit (OWi). Die VOWi ist ein Verkehrsverstoß, der im Unterschied zu einer Verkehrsstraftat nur mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird. Diese Unterscheidung gibt es für die Bundesrepublik Deutschland seit 1. Januar 1969 mit Inkrafttreten des „Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes“.[1]

  1. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. Dezember 1969 Seite 10 als Teil der Chronik des Jahres 1969 eingesehen über den Benutzerzugang der Bayerischen Staatsbibliothek

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