Verkehrsvertrag

Ein Verkehrsvertrag regelt in Deutschland die von einem ÖPNV-Aufgabenträger bei einem Verkehrsunternehmen bestellten Leistungen. In der Schweiz wird dafür offiziell der Begriff „Angebotsvereinbarung“ gebraucht[1], teilweise ist aber auch von „Abgeltungsvereinbarung“ oder „Leistungsvereinbarung“ die Rede. Die Inhalte sind nicht vollständig identisch mit deutschen Verkehrsverträgen.

  1. Verordnung über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz. (PDF) lexfind.ch, abgerufen am 17. November 2019.

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