Verleihung (Bergbau)

Die Verleihung, auch Beleihung,[1] Belehnung[2] oder Bestätigung,[1] nach französischem Bergrecht auch Concession,[3] genannt, ist ein hoheitlicher Akt, den im Bergbau das Bergamt durchführt.[1] Der Begriff als solcher stammt noch aus dem alten Bergrecht.[4] Bei der Verleihung wird dem Muter das Bergwerkseigentum verliehen. Dadurch erhält der Muter das Recht, sich die Mineralien und Bodenschätze im verliehenen Grubenfeld anzueignen.[5] Durch die Verleihung wird in der Regel ein zeitlich unbegrenztes Recht zur Gewinnung des jeweiligen Bodenschatzes im verliehenen Feld zugesprochen.[6] Gleichzeitig wird durch die Verleihung dem Grundeigentümer das Verfügungsrecht über diese Bodenschätze entzogen.[7]

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