„Vernichtung lebensunwerten Lebens“ ist ein eugenisches Schlagwort. Es wurde zur Zeit der Weimarer Republik vom Psychiater Alfred Hoche und dem Strafrechtler Karl Binding entwickelt, die gemeinsam 1920 die Broschüre Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens herausgaben.[1] In der Zeit des Nationalsozialismus ermöglichte das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ab Januar 1934 die Zwangssterilisierung vermeintlicher „Erbkranker“ und Alkoholiker, im Sinne der sogenannten „Rassenhygiene“. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde das Konzept ausgedehnt auf: