Verordnung (EU) 2018/1725

Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EU) 2018/1725

Titel: Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
EU-Datenschutzverordnung, DSVO
Rechtsmaterie: Datenschutzrecht
Grundlage: AEUV insbesondere Artikel 16 Absatz 2
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten: 12. November 2019
Anzuwenden ab: 12. November 2019
für Eurojust: 12. Dezember 2019
Fundstelle: ABl. L, Nr. 295, 21. November 2018, S. 39
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG regelt den Datenschutz für die Organe der EU, sowie ihre Agenturen, Körperschaften und Gemeinsamen Unternehmen. Sie überträgt das geltende Datenschutzrecht der Datenschutz-Grundverordnung und der Richtlinie (EU) 2016/680 auf die supranationalen Einrichtungen der EU. Darüber hinaus errichtet sie das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde für die Europäische Union. Sie ersetzt die alten Fassungen der Europäischen Datenschutzverordnung und des Beschlusses über die Arbeitsweise des EDSB.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy