Versetzung (Schule)

Unter Versetzung (bayerisch Vorrücken[1], österreichisch Aufsteigen, schweizerisch Promotion[2]) versteht man den Beschluss einer Zeugniskonferenz, die Klassenstufe eines Schülers am Ende eines Schuljahres um eins zu erhöhen. Die Versetzung stellt den Regelfall dar, aber um ein homogenes Leistungsniveau innerhalb einer Klasse zu gewährleisten, greifen bei abweichender Leistungsfähigkeit oft zwei weitere Regeln. Überdurchschnittlich leistungsstarke Schüler können meist eine Klassenstufe überspringen, während leistungsschwache Schüler oft nicht versetzt werden, sondern die Klassenstufe entweder wiederholen oder auf eine niedrigere Schulform wechseln müssen.

  1. Bayerische FOS- und BOS-Ordnung, Bayerische Realschulordnung, Bayerische Gymnasialschulordnung
  2. Promotionsreglement (Memento des Originals vom 25. April 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kbw.ch (PDF; 91 kB); der Begriff Versetzung bezeichnet in der Schweiz die strafweise Versetzung eines Schülers in eine Parallelklasse der gleichen Jahrgangsstufe.

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