Im Vertrag von Grimnitz vom 26. August 1529[1] wurde der langjährige Disput zwischen den Geschlechtern der Greifen und Hohenzollern über den legalen Status und die Erbfolge im Herzogtum Pommern beigelegt.[2] Der Vertrag bekräftigte[3] und erweiterte den 1493 geschlossenen Vertrag von Pyritz.[2]
Unter einigen formellen Vorbehalten[4] wurde von Seiten der Hohenzollern die Reichsunmittelbarkeit des pommerschen Herzogtums unter den Greifen anerkannt. Im Gegenzug wurde den Brandenburger Markgrafen von den Greifen die Erbfolge im Falle des Erlöschens der Greifenlinie im Mannesstamm zugestanden.[5] Der Vertrag wurde zwischen Joachim I. Nestor, Markgraf von Brandenburg, und den Pommernherzögen Barnim IX. und Georg I. in Grimnitz bei Eberswalde geschlossen[6] und 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg von Kaiser Karl V. bestätigt.[7]