Als Vertragsarbeiter wurden ausländische Arbeitskräfte und Auszubildende bezeichnet, welche in der DDR ab den 1960ern zeitlich befristet und ohne Integrationsabsicht als Arbeitnehmer vertraglich angeworben wurden. Keine Vertragsarbeiter waren in Betrieben der DDR beschäftigte ausländische Erntehelfer, zeitweilige Saisonkräfte, Studierende mit Werks- oder Forschungsauftrag und Auszubildende sowie Angehörige von ausländischen Unternehmen oder der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland.
Vertragsarbeiter wurden für die Verstärkung für unterbesetzte Arbeitsbereiche, den Aufbau bestimmter Technologie und Branchenspezialisierung hergeholt wie z. B. in der Leichtindustrie oder auch in der Konsumgüterindustrie. Die jeweiligen Bedingungen, Aufenthaltsdauer, Rechte und Anzahl der Vertragsarbeiter wurden vertraglich mit der jeweiligen Regierung individuell ausgehandelt (durch einen Staatsvertrag). Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung variierte zwischen ein und sechs Jahren je nach Herkunft und Einsatzprofil. Ein ständiger Aufenthalt war vertraglich und gesetzlich nicht vorgesehen; der Nachzug von Familienangehörigen ausgeschlossen. Nach Ablauf der vertraglichen Frist mussten die Vertragsarbeiter die DDR in der Regel verlassen und in ihr Heimatland zurückkehren. Im Einzelfall wurde neu mit den Ländern verhandelt. Während ihres Aufenthalts in der DDR wohnten die Vertragsarbeiter üblicherweise getrennt von der einheimischen Bevölkerung in Internaten oder Wohnheimen, die meist von DDR-Betrieben eingerichtet wurden und oft auf Betriebsgelände lagen, teils aber auch in normalen Wohngebieten.