Vertragsarzt

Ein Vertragsarzt, herkömmlich und in Österreich Kassenarzt, ist ein approbierter, niedergelassener Arzt mit einem Vertragsarztsitz. Die Zulassung als Vertragsarzt setzt den Eintrag in ein Arztregister voraus, das von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt wird. Sie erfolgt auf Beschluss eines Zulassungsausschusses und gilt nur für den Bezirk des Vertragsarztsitzes.

Früher wurde in Deutschland zwischen Vertragsärzten und Kassenärzten unterschieden: Vertragsärzte waren für den Ersatzkassenbereich zugelassen, Kassenärzte für den sogenannten Primärkassenbereich der damaligen gesetzlichen Krankenkassen. Diese Unterscheidung wurde vom Gesetzgeber im Zuge einer Reform des Gesundheitswesens aufgegeben.

Ungeachtet der vertraglichen Bindung üben die Vertrags- bzw. Kassenärzte in Deutschland und Österreich einen freien Beruf aus.


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