Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine Form der Verwaltungskooperation in Schleswig-Holstein zwischen Gemeinden, Ämtern,[1] Kreisen, Zweckverbänden oder auf Gesetz beruhenden sonstigen Verbänden. Die Gemeinden oder Gemeindeverbände können auch mit anderen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts eine Verwaltungsgemeinschaft bilden. Bei der Verwaltungsgemeinschaft nutzt ein Vertragspartner die Verwaltung eines anderen zur Erfüllung seiner Aufgaben.
Eine Verwaltungsgemeinschaft entsteht im Normalfall durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ). In Ausnahmefällen kann eine Verwaltungsgemeinschaft auch durch Verordnung der Landesregierung entstehen.[2]