Die Verwaltungsgliederung des im Jahr 1806 gegründeten Königreichs Bayern wurde zur Eingliederung der neu erworbenen Gebiete im Jahre 1808 völlig neu gestaltet. Mit dem Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818 wurden auch die Gemeinden in Bayern eingerichtet. Bis dahin waren die Obmannschaften die Verwaltungseinheiten der untersten Ebene. Bayern wurde in 15 Kreise eingeteilt, deren Namen sich nach Flüssen richteten. 1810 wurden sechs Kreise, 1814 wurde ein weiterer Kreis aufgelöst. Nach dem Wiener Kongress wurde 1816 der Rheinkreis, die spätere Pfalz, als neuer Kreis gebildet und bis 1817 wurden aufgrund der Gebietsabtretungen weitere zwei Kreise aufgelöst, so dass bei der Verwaltungsneugliederung von 1817 nur noch acht Kreise bestanden. Diese erhielten 1838 anstelle der Flussnamen die Bezeichnungen nach den alten Herzogtümern. Diese Bezeichnungen wurden später in die noch heute bestehenden Regierungsbezirke geändert.
Die Kreise bzw. Regierungsbezirke waren und sind bis heute in untere Verwaltungsbehörden gegliedert, die im Laufe der Geschichte unterschiedliche Bezeichnungen hatten. Bis 1862 handelte es sich um die Landgerichte älterer Ordnung (LG), Herrschaftsgerichte (HG), Gerichts- und Polizeibehörden (GuP) und kreisunmittelbaren Städte. Die Landgerichte als Verwaltungseinheiten der unteren Ebene waren mit Verwaltungs- und Justizaufgaben betraut. Die Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben in Bayern ließ 1862 die Bezirksämter entstehen. Die Umbenennung der Landgerichte (die ab 1862 nur noch Justizaufgaben hatten) in Amtsgerichte erfolgte 1879. Die unteren Verwaltungsbehörden waren ab 1862 die Bezirksämter und kreisunmittelbaren Städte, ab 1939 die Landkreise und Stadtkreise, dann kreisfreien Städte, und seit 1972 sind es die Landkreise und kreisfreien Städte.
Dieser Artikel stellt die Veränderungen bei den Kreisen/Regierungsbezirken bzw. unteren Verwaltungsbehörden (Gerichte/Bezirksämter/Landkreise/kreisfreie Städte) in Bayern von 1808 bis heute dar. Dabei werden auch die Gebiete berücksichtigt, die heute nicht mehr zu Bayern gehören.