Das von der 1912 auf dem chinesischen Festland gegründeten Republik China kontrollierte Staatsgebiet beschränkt sich seit 1949 auf die Insel Taiwan und eine Reihe kleinerer Inseln. Dieses Territorium wird amtlich Freies Gebiet (自由地區)[1] bzw. Taiwan-Gebiet (臺灣地區) genannt,[2] siehe dazu Republik China (Taiwan).
Allerdings hat die Republik China ihre Ansprüche auf Festlandchina formell nie aufgegeben.[3] Daher ist bei der Verwaltungsgliederung der Republik China zu unterscheiden zwischen der effektiven Gliederung des tatsächlich kontrollierten Staatsgebiets, wo sechs regierungsunmittelbare Städte und daneben 13 Landkreise und drei weitere kreisfreie Städte die wichtigsten Einheiten bilden, und der nur noch auf dem Papier bestehenden auf ganz China und angrenzende Gebiete bezogenen verfassungsmäßigen Gliederung in 35 Provinzen, 14 Städte, zwei Regionen (地方, Dìfāng – „Orte“) und eine Sonderzone.
Im Taiwan-Gebiet gibt es sechs regierungsunmittelbare Städte (die Hauptstadt Taipeh, Neu-Taipeh, Taoyuan, Taichung, Tainan und Kaohsiung), 3 kreisfreie Städte (Keelung, Hsinchu und Chiayi) und 13 Landkreise.
Der de facto von der Volksrepublik China verwaltete Teil des beanspruchten Staatsgebiets wird amtlich als Festland-Gebiet (大陸地區) bezeichnet.[2] Die international als souveräner Staat anerkannte Mongolei wurde bis 2002 auch als Teil des Festland-Gebiets betrachtet.[4]