Verwandtschaft (Recht)

Aufbau Verwandtschaftsrecht BGB

Verwandtschaft im familienrechtlichen Sinne oder juristische Verwandtschaft unterscheidet sich in vielen Staaten von dem, was umgangssprachlich als Verwandtschaft bezeichnet wird – sie ist nicht deckungsgleich zu „(Familien)Angehörige“, denn zu diesen zählen auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie Verschwägerte, aber zu ihnen besteht keine rechtliche Verwandtschaft.


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