Verwendung, auch Verwenden, Verwendbarkeit etc., steht für:
- Verwendung (Recht), finanzielle Aufwendung zugunsten einer Sache
- Verwendungszweck, die Bindung von Geldmitteln für einen bestimmten Zweck
- Nutzung (Technik), die Anwendung eines Betriebsmittels zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe
- Verwendung (Dienstrecht), stellenspezifischer Einsatz von Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis wie Beamte und Soldaten
Siehe auch:
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.