Vetternwirtschaft oder Nepotismus bezeichnet eine übermäßige Vorteilsbeschaffung durch und für Familienangehörige oder andere Verwandte (oder enge Freunde).[1] Beispiele für diese Bevorzugung sind die Gewährung von ungewöhnlich günstigen Vertragskonditionen untereinander oder die Unterlassung notwendiger Prüfungen bei Verwandten zu Lasten einer Institution oder eines Unternehmens, in denen ein Familienmitglied eine leitende Position innehat. Auch Schiebung kann eine Form der Vetternwirtschaft sein. Selten gebraucht wird die weibliche Form Cousinenwirtschaft als Bevorzugung von weiblichen Verwandten und Freundinnen bei Stellenbesetzungen, Auftragsvergaben und Ähnlichem ohne Bezug zur fachlichen Eignung.[2]
In schwäbischen Mundarten ist die Bezeichnung Vetterleswirtschaft üblich, in alemannischen Mundarten Vetterliwirtschaft. Bei einer Günstlingswirtschaft sind keine Familienangehörigen, sondern andere Personen die Nutznießer des verschafften Vorteils (vergleiche Klientelpolitik). Im bairischen Sprachraum heißt es ungeachtet einer familiären Verbandelung Spezlwirtschaft (Spezi, Spezl: „Freund“), in Österreich Freunderlwirtschaft oder Filz[3][4][5], im Rheinland bekannt als Klüngel.