Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr |
Kurztitel: | Viehverkehrsverordnung |
Abkürzung: | ViehVerkV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | § 7 Abs. 1, § 17b Abs. 1, § 17h Nr. 1, § 73a, § 79 Abs. 1 TierSG |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Gefahrenabwehrrecht |
Fundstellennachweis: | 7831-1-54-2 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274, 1967) |
Inkrafttreten am: | 14. Juli 2007 |
Neubekanntmachung vom: | 26. Mai 2020 (BGBl. I S. 1170) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Viehverkehrsverordnung, vollständig Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (ViehVerkV), ist eine Bundesrechtsverordnung für die Nutztierhaltung zur Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen im Viehverkehr. Sie wurde am 6. Juli 2007 erlassen, am 3. März 2010 erfolgte eine Neufassung. Die Verordnung wurde erlassen, um mehrere europäische Richtlinien zur Tierseuchenbekämpfung zu decken, entsprechende Verordnungen und Gesetze existieren auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.