Virtuelle Fluggesellschaft (Unternehmen)

Eine virtuelle Fluggesellschaft ist ein in der Luftfahrt tätiges Verkehrsunternehmen, das nicht alle branchentypischen Geschäftsfelder selbst wahrnimmt und Aufgaben an externe Dienstleister ausgelagert hat.[1] Hierzu zählen Unternehmen, die kein Air Operator Certificate (AOC) besitzen, aber Flüge vermarkten und diese unter eigenem Markenauftritt durchführen lassen, indem sie Maschinen mitsamt Besatzungen von anderen Fluggesellschaften mieten.[2] Darüber hinaus fallen auch Fluggesellschaften unter diesen Begriff, die sich beispielsweise auf ACMI-Vermietungen spezialisiert haben und somit ihre Unternehmensstruktur ausdünnen konnten.[3] Entsprechende Fluggesellschaften besitzen zwar eine Betriebsgenehmigung, betreiben ihre Maschinen aber für andere Unternehmen und treten zumeist nicht unter eigener Marke in Erscheinung.

So bezeichnet sich zum Beispiel die Deutsche Post DHL Group, die selbst kein Betreiberzeugnis (AOC) besitzt, als virtuelle Fluggesellschaft, weil die konzerneigenen Frachtfluggesellschaften einheitlich unter ihrer Corporate Identity auftreten und ausschließlich für das Mutterunternehmen tätig sind.[4] Die verschiedenen DHL-Gesellschaften besitzen zwar eigene AOC, sind aber ebenfalls virtuell, da ihnen nur die Kernaufgabe des operativen Betriebs zufällt. Alle sonstigen Geschäftsbereiche neben dem „Fliegen“ – wie Marketing, Werbung, Akquise, Ticketverkauf, Streckennetzplanung und Festlegung von Frachtraten – entfallen bei den Töchtern oder werden vom Mutterkonzern übernommen.

  1. Wilhelm Pompl: Luftverkehr: Eine ökonomische und politische Einführung. Springer-Verlag, Berlin 2006, ISBN 978-3-540-32752-3.
  2. Moritz G. Heile: Virtuell und doch real – das Phänomen virtuelle Airlines. In: aerotelegraph.com. 2. August 2022, abgerufen am 23. März 2023.
  3. Axel Schulz: Grundlagen Verkehr im Tourismus: Fluggesellschaften, Kreuzfahrten, Bahnen, Busse und Mietwagen. Oldenbourg Verlag, München 2014, ISBN 978-3-486-72505-6.
  4. Deutsche Post DHL Group, Geschäftsbericht 2015, abgerufen am 16. Dezember 2017

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