Vitztum

Vitztum, auch Viztum, Vitzthum(-amt) oder Vizedom (alle Varianten teilweise auch mit c geschrieben; von lateinisch Vicedominus) war die Amtsbezeichnung eines Stellvertreters oder Statthalters des Souveräns (Landesherrn), ursprünglich in geistlichen, später auch in weltlichen Fürstentümern.[1] Das Amt entwickelte sich im Lauf der Zeit zu dem eines landesfürstlichen Beamten mit den Hauptaufgaben der Leitung des Finanzwesens und der Ausübung richterlicher Funktionen. In den süd- und mitteldeutschen Gebieten erhielt der Vitztum später meistens die Bezeichnung Oberamtmann. In Frankreich entwickelte sich der Vidame.

Aus dem Begriff Vitztum entstand auch der Name des thüringisch-sächsischen Adelsgeschlechts derer von Vitzthum sowie der Name Fitzthum.

  1. Eduard Rosenthal: Geschichte des Gerichtswesens und der Verwaltungsorganisation Baierns. Stuber, Würzburg 1889 (google.com [abgerufen am 2. Oktober 2022]).

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